Seit Juli 2023 übernimmt die DB Fernverkehr für ihr Vorteilsprogramm BahnBonus die pauschale Versteuerung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils nach §37a EStG. Geschäftsreisende, die entsprechend ihrer Reiserichtlinie BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, müssen zukünftig keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuererklärung machen. Sie können die gesammelten Status- und Prämienpunkte auch privat ohne Versteuerung nutzen. Bei den Unternehmen entfällt der entsprechende administrative Aufwand.

Geschäftsreisende, die sich für die Bahn als nachhaltiges Verkehrsmittel entscheiden, können ihre Reisezeit produktiv nutzen und nun auch persönlich von geschäftlich gesammelten BahnBonus Punkten profitieren. Statusvorteile für Vielfahrende wie DB Lounge Zugänge, eigene Sitzplatzbereiche im ICE oder IC, Freigetränke in den Bordbistros oder Bordrestaurants etc. können, sofern unternehmensseitig erlaubt, persönlich genutzt werden.

Mehr Posts aus dieser Kategorie

Willkommen in der neuen AEGEAN-Ära

ITA Airways

Lufthansa Allegris

„Smart Path“ am Flughafen Frankfurt

Neuer Air France Business-Sitz

Sechs neue BWH Hotels

Weltweit erster Walk-Through-Scanner am Flughafen Frankfurt

Weltweit erster Walk-Through-Scanner am Flughafen Frankfurt

Deutsche Bahn – der neue Fahrplan 2024

Datensicherheit unterwegs

Etihad wächst weiter

Die neuen Condor Highlights 2024

Icelandair Saga Premium