Seit Juli 2023 übernimmt die DB Fernverkehr für ihr Vorteilsprogramm BahnBonus die pauschale Versteuerung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils nach §37a EStG. Geschäftsreisende, die entsprechend ihrer Reiserichtlinie BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, müssen zukünftig keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuererklärung machen. Sie können die gesammelten Status- und Prämienpunkte auch privat ohne Versteuerung nutzen. Bei den Unternehmen entfällt der entsprechende administrative Aufwand.

Geschäftsreisende, die sich für die Bahn als nachhaltiges Verkehrsmittel entscheiden, können ihre Reisezeit produktiv nutzen und nun auch persönlich von geschäftlich gesammelten BahnBonus Punkten profitieren. Statusvorteile für Vielfahrende wie DB Lounge Zugänge, eigene Sitzplatzbereiche im ICE oder IC, Freigetränke in den Bordbistros oder Bordrestaurants etc. können, sofern unternehmensseitig erlaubt, persönlich genutzt werden.

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