Nach fast zehnjährigen Verhandlungen haben sich das Europäisches Parlament, der Rat und die Europäische Kommission auf eine wichtige Erleichterung für Unternehmen und Geschäftsreisende verständigt: Für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen innerhalb Europas soll die Verpflichtung zur A1-Bescheinigung künftig entfallen.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass bei Geschäftsreisen mit einer Dauer von maximal drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich ist. Damit würden allein in Deutschland rund 25 Millionen Geschäftsreisen pro Jahr von erheblichem bürokratischem Aufwand entlastet. Der europäische Geschäftsreiseverband BT4Europe bezeichnet die Einigung als Meilenstein für Geschäftsreisen in Europa.
Die neue Regelung gilt für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum und umfasst damit alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen und die Schweiz. Die finale formelle Bestätigung durch die beteiligten EU-Organe steht allerdings noch aus. Erst danach können die überarbeiteten Vorschriften offiziell in Kraft treten.
Die A1-Bescheinigung dient bislang als verpflichtender Nachweis dafür, dass Geschäftsreisende weiterhin im Heimatland sozialversichert sind. Besonders bei kurzfristigen Dienstreisen innerhalb Europas sorgte die Beantragung in der Vergangenheit häufig für hohen administrativen Aufwand in Unternehmen. Mit dem geplanten Wegfall der Bescheinigung für Kurzreisen sollen Geschäftsreisen künftig deutlich einfacher, schneller und effizienter organisiert werden können.