Im Wind wehende Flagge der Europäischen Unison

Was Unternehmen und Reisende beachten müssen

Ab dem 12. Oktober startet in Europa das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) für Nicht-EU-Bürger. Innerhalb von sechs Monaten soll die Einführung in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossen sein. Das EES betrifft alle Drittstaatsangehörigen – unabhängig davon, ob sie visumpflichtig oder visumbefreit sind – die für Geschäftsreisen oder Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum reisen. Damit sind auch Geschäftsreisende aus Ländern wie Großbritannien oder den USA betroffen.
👉 Deutsche Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden und Geschäftspartner aus Nicht-EU-Staaten rechtzeitig auf die neuen Regeln vorbereiten.

So funktioniert das EES

Bei der ersten Einreise werden folgende Daten digital erfasst und für drei Jahre gespeichert:

  • Personenbezogene Daten aus dem Reisepass

  • Biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsfoto

  • Reisedaten (Ein- und Ausreisezeitpunkte)

Für erneute Einreisen werden Reisende anhand dieser gespeicherten Daten automatisch wiedererkannt.

⚠️ Wichtig: Mit längeren Wartezeiten an den Grenzen ist zu rechnen. Betroffene Mitarbeiter sollten außerdem unbedingt die Gültigkeit ihrer Reisepässe prüfen – je nach Zielland muss dieser noch mindestens drei bis sechs Monate nach Ausreise gültig sein.

Ziel und Auswirkungen des EES

Das neue EU-Einreise-/Ausreisesystem soll die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöhen und gleichzeitig die Dauer des zulässigen Aufenthalts besser überwachen. Für visumfreie Kurzaufenthalte gilt im Schengen-Raum weiterhin die Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter aus Drittstaaten auch auf diese Fristen hinweisen.

Weitere Informationen zum EES

Ausführliche Informationen zum neuen Einreise-/Ausreisesystem (EES) finden Sie hier.

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