Zum 1. Januar 2026 tritt eine wichtige steuerliche Änderung für Arbeitnehmer in Kraft: Die Pendlerpauschale wird dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben. Bisher konnten für die ersten 20 Kilometer lediglich 30 Cent angesetzt werden. Diese Anpassung bringt insbesondere Berufspendlern eine spürbare Steuerentlastung, denn bereits bei einer täglichen Strecke von 20 Kilometern zur Arbeitsstätte ergibt sich ein zusätzlich absetzbarer Betrag von rund 350 Euro pro Jahr, vorausgesetzt, die übrigen Werbungskosten übersteigen den Arbeitnehmerpauschbetrag.
Mit dieser Maßnahme verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land zu schaffen. Vor allem Menschen, die lange Arbeitswege zurücklegen müssen – etwa im ländlichen Raum – sollen künftig stärker entlastet werden. Die erhöhte Entfernungspauschale kann unabhängig vom Verkehrsmittel geltend gemacht werden, ob mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß.
Auch für Geringverdiener, wie etwa Auszubildende, bleibt eine wichtige Unterstützung bestehen: Die Mobilitätsprämie wird über 2026 hinaus fortgeführt. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren einfacher Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer beträgt und die aufgrund geringer Steuerlast von der klassischen Pauschale nicht profitieren. Die Mobilitätsprämie sorgt dafür, dass auch sie finanziell entlastet werden – unabhängig davon, wie sie zur Arbeit gelangen.