Kaum ein Thema bewegt das Travel Management derzeit so sehr wie die Einführung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Diese verpflichtet Unternehmen künftig dazu, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten. Die gute Nachricht: Unternehmen der sogenannten „Wave 2“ und „Wave 3“ erhalten jeweils einen Aufschub von zwei Jahren, bevor sie erstmals einen CSRD-konformen Bericht vorlegen müssen. Mit der Zustimmung des EU-Rats und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 16. April 2025 ist die sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie offiziell in Kraft.
Ursprünglich hätten größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden (Wave 2) ab 2026 und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (Wave 3) ab 2027 berichten müssen. Diese Fristen verschieben sich nun auf 2028 beziehungsweise 2029. Zwar muss die Richtlinie noch bis Ende des Jahres in nationales Recht überführt werden, doch laut Koalitionsvertrag befürwortet die aktuelle Bundesregierung die entsprechende Omnibus-Initiative der EU.
Dieses Omnibus-Paket enthält zahlreiche Vorschläge zur Entlastung von Unternehmen – unter anderem sollen rund 80 Prozent der aktuell unter die CSRD fallenden Firmen ganz von der Berichtspflicht ausgenommen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an große Unternehmen keine unnötige Belastung für kleinere Firmen in vorgelagerten Lieferketten darstellen. Diese Vorschläge sind jedoch bislang noch nicht final beschlossen – mit Ausnahme des „Stop-the-clock“-Vorschlags, der bereits offiziell verabschiedet wurde. Ergänzend wird der freiwillige Standard für kleine und mittlere Unternehmen (Voluntary SME Standard, VSME) als Orientierungshilfe empfohlen.
Sie möchten Ihr Travel Management nachhaltiger ausrichten oder benötigen Unterstützung beim CO₂-Reporting? Ihr Lufthansa City Center reiseart Business Travel steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sprechen Sie uns gern an!