Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten

ab 2026

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Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aktualisiert. Für zahlreiche ausländische Geschäftsreiseziele wurden die Sätze teilweise deutlich angehoben. Insgesamt wurden die Pauschbeträge für rund 40 Länder neu bewertet.

Innerhalb Europas gelten künftig höhere Pauschalen unter anderem für die Schweiz, Liechtenstein, Bulgarien, Irland, die Niederlande, Rumänien, Estland und Litauen. Auch im außereuropäischen Ausland steigen die Pauschbeträge, beispielsweise für China, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie für ausgewählte Länder in Südamerika und Afrika. Grundlage der Anpassungen sind die aktuellen Lebenshaltungskosten und Preisentwicklungen in den jeweiligen Ländern.

Keine Anpassung bei Inlandsreisen trotz steigender Kosten

Trotz deutlich gestiegener Preise – insbesondere in der Gastronomie – bleiben die Pauschbeträge für inländische Geschäftsreisen unverändert. Auch ab 2026 gelten weiterhin 14 Euro bzw. 28 Euro, abhängig von der Dauer der Abwesenheit. Kritiker bemängeln, dass die Differenz zwischen Pauschalen und tatsächlichen Kosten damit weiter zunimmt und die steuerliche Entlastung für Dienstreisende zunehmend an Wirkung verliert.

Komplexe Regelungen sorgen für hohen Verwaltungsaufwand

Neben der Höhe der Pauschalen steht auch die Komplexität der Regelungen in der Kritik. Der VDR sowie zahlreiche Travel Manager bemängeln den erheblichen administrativen Aufwand, der durch die unterschiedlichen Pauschbeträge entsteht. Diese Unterschiede erschweren die Abrechnung von Geschäftsreisen erheblich und erhöhen die Fehleranfälligkeit in Unternehmen zusätzlich.

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